Prof. Dr. Robert Esser ist am 19. November 2025 plötzlich und unerwartet verstorben (zum Nachruf). An dieser Stelle dokumentieren wir Beispiele für seine Forschungsarbeit an der Universität Passau. Über seine Forschungsinteressen sagte er:
„Ein zusammenwachsendes Europa kann – auch im Strafrecht – nur auf der Basis einer konsentierten Wertegemeinschaft entstehen. Doch die Herstellung eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gestaltet sich schwierig, weil in den Strafrechtssystemen der europäischen Nationalstaaten weiterhin große Unterschiede bestehen, die auch auf die konkrete Ausgestaltung und den Ablauf des Strafverfahrens durchschlagen.
Als junger Nachwuchswissenschaftler bin ich bereits 1998 im Rahmen meiner Promotion an der Universität Trier der Frage nachgegangen, ob auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) strafrechtliche Mindeststandards entstehen, an denen sich sowohl die nationalen Strafrechtssysteme als auch europäische Institutionen der Strafverfolgung (u.a. die Europäische Staatsanwaltschaft – EUStA) orientieren müssen. Das betrifft neben Maßnahmen der Verbrechensprävention und -aufklärung zum einen die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren, zum anderen Schutzmaßnahmen und Mitwirkungsrechte für mutmaßliche Opfer von Straftaten.
Um diesen, uns alle potentiell betreffenden Fragen des Strafrechts nachzugehen, habe ich sodann 2010 'Human Rights in Criminal Proceedings (HCRP)' als Forschungs-, Fortbildungs- und Beratungsstelle für alle Fragen des internationalen Menschenrechtsschutzes im Strafverfahren an der Universität Passau gegründet.
Neben dem EU-Strafrecht und dem Völkerstrafrecht widme ich mich seither der Systematisierung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sowie der Spruchpraxis der UN-Menschenrechtausschüsse (u.a. HRC, CAT) im strafrechtlichen Kontext. Zu den Aufgaben von HRCP zählt ferner die Konzeption von interdisziplinären Gastvorträgen, Fachtagungen, Exkursionen, Workshops, Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Strafverteidiger und Studierende.“