Prof. Dr. Ulrike Müßig ist eine international anerkannte Rechtshistorikerin. Sie war Gastprofessorin an der Sorbonne, Advanced Grantee des ERC und korrespondiert mit der Österreichischen sowie der Andalusischen Akademie. Neben zahlreichen englischen und französischen Titeln wurde ihr Werk bereits ins Spanische und Russische übersetzt. Die Digitalisate des Forschungsprojektes ReConFort stehen in einer Datenbank und einem Forschungsblog zur Verfügung. Ihr Engagement für Nachwuchsforschern verbindet sie mit dem Polnischen Nationalen Wissenschaftszentrum, dem Flämischen Forschungszentrum FWO und den graduate boards von Oxford und Cambridge. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Prof. Dr. Ulrike Müßig ist eine international anerkannte Rechtshistorikerin. Sie war Gastprofessorin an der Sorbonne, Advanced Grantee des ERC und korrespondiert mit der Österreichischen sowie der Andalusischen Akademie. Neben zahlreichen englischen und französischen Titeln wurde ihr Werk bereits ins Spanische und Russische übersetzt. Die Digitalisate des Forschungsprojektes ReConFort stehen in einer Datenbank und einem Forschungsblog zur Verfügung. Ihr Engagement für Nachwuchsforschern verbindet sie mit dem Polnischen Nationalen Wissenschaftszentrum, dem Flämischen Forschungszentrum FWO und den graduate boards von Oxford und Cambridge. Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Ihre Forschungsinteressen konzentrieren sich auf Menschenrechte und ihre geschichtliche Entstehung, auf vergleichende Verfassungsgeschichte mit einem Schwerpunkt auf den gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Verfassungsgebung, -praxis und –interpretation mit öffentlichen Diskursen auf nationaler und internationaler Ebene. Ihre Justizgeschichte legt die Grundlagen für eine umfassende an historischen Gemeinsamkeiten orientierte Interpretation der Fair Trial-Garantie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese historische Beweisführung im internationalen Recht in der kürzlich erschienen Monographie Reason and Fairness (Brill 2019) (Link auf Englisch) wurde vor allem im obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs und dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte begrüßt.
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