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Forschende fordern diversitätsgerechten Privatheitsschutz

Klassische Diskriminierungskategorien genügen nicht: Ethikerinnen und Ethiker der Universität Passau haben Politik-Empfehlungen in Sachen Datenschutz erarbeitet.

Klassische Diskriminierungskategorien genügen nicht: Ethikerinnen und Ethiker der Universität Passau haben Politik-Empfehlungen in Sachen Datenschutz erarbeitet.

Die Krankenkasse lockt mit einem Bonus: Wer seine Schlafdaten trackt und verbessert, bekommt Geld. Was für die einen der Selbstoptimierung dienen kann, wird für andere zum Risiko.

Ein Forschungsteam der Universität Passau um die Ethikerin Prof. Dr. Karoline Reinhardt hat gemeinsam mit Kooperationspartnern der Universitäten Kassel, Tübingen und Duisburg-Essen untersucht, wer im digitalen Raum besonders schutzbedürftig ist. Die zentrale Erkenntnis: Verletzlichkeit, in der Fachsprache Vulnerabilität, ist in Zusammenhang mit Datenschutz keine feste Eigenschaft. Sie entsteht erst im jeweiligen Kontext. Das Passauer Team, das an dem vom BMFTR geförderten Projekt DiversPrivat – Diversitätsgerechter Privatheitsschutz in digitalen Umgebungen beteiligt ist, hat seine Erkenntnisse und Empfehlungen in Form eines Policy Paper vorgelegt.

„Klassische Diskriminierungskategorien wie Geschlecht, Herkunft oder Alter greifen beim Datenschutz oft zu kurz“, sagt Prof. Dr. Karoline Reinhardt, die das Passauer Teilprojekt im Rahmen von DiversPrivat leitet. Dr. Lukas Naegeli, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Hauptautor, ergänzt: „Die spezifische Verletzlichkeit im Bereich des Datenschutzes ist kontextabhängig und kann je nach technischen, sozialen und institutionellen Umständen unterschiedlich ausgeprägt sein.“

In dem Policy Paper, das in der Reihe Forschungsberichte der Plattform Privatheit erschienen ist, schildern die Forschenden dies am Beispiel digitaler Gesundheitsanwendungen. Während die Nutzung einer Fitness-, Zyklus- oder Mental-Health-App für manche Personen harmlos ist, kann sie für andere mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wer etwa in einem prekären Arbeitsverhältnis steckt, ist stärker darauf angewiesen, dass sensible Gesundheitsdaten nicht an Dritte gelangen, da Versicherungen oder Arbeitgeber sie als Druckmittel verwenden könnten. Personen in stabilen Verhältnissen haben demgegenüber häufig größere Handlungsspielräume. Sie können datenschutzfreundliche Alternativen wählen, kostenpflichtige Dienste nutzen oder im Konfliktfall den Job wechseln.

Klassische Diskriminierungskategorien wie Geschlecht, Herkunft oder Alter greifen beim Datenschutz oft zu kurz.
Prof. Dr. Karoline Reinhardt, Universität Passau

Ein und dieselbe Person kann somit entlang unterschiedlicher Dimensionen verletztlich sein, die in manchen Situationen relevant werden und in anderen nicht. Das Forschungsteam schlägt deshalb vor, den offeneren Begriff der Diversität mit dem Konzept der Vulnerabilität zu kombinieren, um Schutzbedarfe näher an den Lebenswirklichkeiten der Betroffenen zu ermitteln. Entscheidend sei zudem, Betroffene bei der Entwicklung konkreter Maßnahmen einzubeziehen.

Das Policy Paper formuliert folgende praktische Empfehlungen:

  • Ethischer Grundsatz: Besondere Vulnerabilitäten, die sich im Bereich des Privatheitsschutzes entlang vielfältiger Diversitätsdimensionen ergeben, sollten erkannt und mit geeigneten Schutzmaßnahmen adressiert werden.
  • Benutzeroberflächendesign: Körperlich wahrnehmbare Reize wie visuelle oder akustische Signale könnten das Bewusstsein für Privatheitsrisiken schärfen.
  • Rechtlicher Rahmen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte um eine kontextbezogene Diversitätsperspektive ergänzt werden. Einwilligungsprozesse sollten barrierefrei sein, etwa durch Informationen in leichter Sprache oder auditiver Sprachausgabe.
  • Wissenschaftskommunikation: Vulnerable Gruppen sollten aktiv einbezogen werden. Nur so ließen sich blinde Flecken der Forschung aufdecken und innovative Lösungen entwickeln.

Über das Projekt DiversPrivat

Das interdisziplinäre Projekt DiversPrivat wird von der Universität Duisburg-Essen koordiniert. Beteiligt sind Forschende aus Psychologie, Recht, Angewandter Ethik sowie Medienethik und Wissenschaftskommunikation. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert das Projekt seit mehr als drei Jahren.

Das Team der Universität Passau verantwortet das Teilprojekt Sozialethik. Die Forschenden untersuchen, welche Personengruppen beim Schutz ihrer Privatheit benachteiligt sind und wie sich dies äußert. Das Policy Paper ist das erste des Projekts. Die Empfehlungen der Passauer Gruppe fließen auch in die anderen Teilprojekte ein. Beispielsweise testet ein Team aus der Sozialpsychologie, ob und wie der Einbau körperlich wahrnehmbarer Reize das Bewusstsein für Datenschutz schärft.

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Prof. Dr. Karoline Reinhardt

Prof. Dr. Karoline Reinhardt

forscht zu Migrationsethik, Algorithmenethik und politischer Gerechtigkeit

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Prof. Dr. Karoline Reinhardt ist seit dem Wintersemester 2022/23 Juniorprofessorin für Angewandte Ethik an der Universität Passau. Davor war sie unter anderem als PostDoctoral Fellow am Ethics & Philosophy Lab des DFG Exzellenzclusters „Machine Learning: New Perspectives for Science“ an der Universität Tübingen tätig und Visiting Scholar an der Tulane University in New Orleans. Sie ist Mitglied der Jungen Akademie der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und war von 2020-2022 Sprecherin des Akademie-Kollegs. Im September 2024 erhielt sie den Kant-Nachwuchspreis der Kant-Gesellschaft und der Fondazione Silvestro Marcucci.

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