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„Die koreanische Bevölkerung hat großes Vertrauen in deutsches Recht“

Prof. Dr. Byung-Sun Cho aus Südkorea war als Alexander von Humboldt-Stipendiat zu Gast bei Prof. Dr. Robert Esser an der Juristischen Fakultät. Im Interview erklärt er, warum er sich für das deutsche Terrorismusstrafrecht interessiert.

Panorama von Cheongju City in Südkorea. Foto: Adobe Stock

Als Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie lehrt und forscht Prof. Dr. Byung-Sun Cho seit 1990 am College of Law der Cheongju Universität in Südkorea. Von April bis Juni 2025 war er zu Gast an der Universität Passau und forschte als Stipendiat der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Robert Esser. Zentrales Thema seiner Studien war das „Terrorismusstrafrecht im Vergleich zwischen Deutschland und Südkorea“.

Prof. Dr. Robert Esser (links) und sein Gast aus Südkorea, Prof. Dr. Byung-Sun Cho, bei seinem Vortrag an der Universität Passau. Foto: Veronika Kolitz

Zwar war er zum ersten Mal in Passau, Deutschland aber kennt er bereits aus seiner akademischen Laufbahn:1989 promovierte er an der Universität Freiburg i. Br., 1997 folgte ein einjähriger Forschungsaufenthalt als AvH-Stipendiat am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. 2014 erhielt Professor Cho die Auszeichnung „The most distinguished professor“ durch die „Korea Research Foundation“. Die Schwerpunkte seiner Forschungsarbeit liegen im Nebenstrafrecht, internationalen Strafrecht und in der ostasiatischen Altrechtsphilosophie.

Was hat Sie motiviert, den weiten Weg von Cheongju City nach Passau auf sich zu nehmen?

Ich bin nach Deutschland gekommen, um als Strafrechtswissenschaftler zu forschen. Da ich jedoch nicht in einer deutschen Großstadt, sondern in einer Stadt mit einer international ausgerichteten Universität forschen wollte, habe ich mich für Passau in Bayern entschieden. Der wichtigste Grund war, dass mit meinem Gastgeber, Professor Esser, ein Experte für mein Forschungsthema an der Universität Passau tätig ist.

Worum geht es in Ihrem Forschungsprojekt an der Universität Passau?

Mein Forschungsthema ist die Vorbereitung eines Entwurfs zur Überarbeitung des koreanischen „Anti-Terrorismus-Gesetzes“, das 2016 neu eingeführt wurde. Ich wurde von der koreanischen Regierung (Justizministerium und Nationaler Geheimdienst) beauftragt, eine vergleichende Studie zu den deutschen Anti-Terror-Gesetzen durchzuführen, da die koreanische Bevölkerung großes Vertrauen in das deutsche Recht hat. Historisch gesehen orientierte sich das koreanische Strafrecht im Zuge der Modernisierung am deutschen Strafrecht. Im Bereich der Anti-Terror-Gesetzgebung kommt es vor allem darauf an, eine ausgewogene Balance zwischen effektiver Terrorismusbekämpfung und den aus entsprechenden Maßnahmen resultierenden Eingriffen in Menschenrechte zu finden. Ich bin an die Universität Passau gekommen, weil ich die Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP) für diese Aufgabe als sehr geeignet ansehe.

Die Bedeutung des internationalen Strafrechts im Allgemeinen, einschließlich meines Forschungsthemas Terrorismus, ist im heutigen globalisierten Zeitalter unbeschreiblich groß. Seit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag hat sich das Bewusstsein für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verändert. In Korea hat das Völkerstrafrecht inzwischen den gleichen Status wie das nationale Recht. In diesem Sinne denke ich, dass meine Forschung an der Universität Passau für mein Heimatland Korea sehr bedeutsam ist.

Welche aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland im Hinblick auf die Terrorismusgesetzgebung schauen Sie sich genauer an?

Die im Jahr 2009 in das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) eingeführten Tatbestände der Paragraphen 89a, 89b (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bzw. der Aufnahme von Beziehungen zu ihrer Begehung) erfassen terroristische Einzeltäter und verlagern die Strafbarkeit für entsprechende Taten zeitlich weit nach vorne, enthalten aber bislang nicht den Begriff der „terroristischen Straftat“. Aufgrund der EU-Richtlinie 2017/541 muss Deutschland sein Terrorismusstrafrecht überarbeiten. Mit anderen Worten: Der für die Paragraphen 89a, 89b und 91 StGB zentrale Begriff der „schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ soll nun durch den Begriff der „terroristischen Straftat“ ersetzt werden. Zudem wird der Straftatenkatalog erweitert. Die möglichen Folgewirkungen sind auch für Korea relevant. Dort herrscht schon seit jeher die Auffassung, dass der Terrorismus strafbare Handlungen beschreibt, die den Staat bedrohen.

In Korea wurde nach der Demokratisierung 1987 ein (vom Obersten Gerichtshof unabhängiges) Verfassungsgericht nach deutschem Vorbild eingeführt. Dieses Verfassungsgericht – zu dem ich auch an der Universität Passau einen Gastvortrag gehalten habe – hat wesentlich zur menschenrechtsfreundlichen Entwicklung der koreanischen Strafprozessordnung beigetragen. Angesichts dessen ist es für Korea wünschenswert, auch die Tatbestände mit Terrorismusbezug auf der Grundlage verfassungsmäßiger Standards zu überprüfen. Unabhängig davon, wie das deutsche Terrorismusstrafrecht in Zukunft überarbeitet werden wird, spielt der Verfassungsstandard in Deutschland eine wichtige Rolle. Dies macht das deutsche Terrorismusstrafrecht zu einem sehr wichtigen Forschungsthema für Korea.

Blick auf die Ortspitze von Passau am Zusammenfluss von Donau, Inn und Ilz.

Was erhoffen Sie sich von Ihrem Aufenthalt hier?

Meine Forschung ist ein Auftragsthema der koreanischen Regierung, zugleich aber auch ein Forschungsthema der AvH-Stiftung. Konkret plane ich, mit meinem Gastgeber eine vergleichende Studie des Terrorismusstrafrechts in Korea und Deutschland in Form eines Aufsatzes zu veröffentlichen. Darüber hinaus konnte ich, soweit es die Zeit erlaubte, die Kultur und Natur Passaus genießen, u.a. Ende Juni die Aufführung von Wagners Lohengrin auf der Veste Oberhaus. Ich habe neben der Rechtswissenschaft auch ein paar Semester Musikwissenschaft studiert und bin daher in Korea als Musikkritiker tätig. Gelegentlich halte ich auch Vorlesungen zur Geschichte der westlichen klassischen Musik.

Wie empfinden Sie das Leben in Passau?

Ich war schon oft in Deutschland, aber jetzt zum ersten Mal in Passau – für mich ein unvergesslicher Aufenthalt. Ich bin dankbar, einen wunderschönen Mai in Passau verbracht zu haben. Meine Frau hat mich für einen Monat, mein Sohn für zwei Wochen besucht. Beiden gefiel Passau ebenfalls sehr gut. Besonders lobten sie den Campus der Universität, direkt am Inn gelegen, friedlich und wunderschön. Natürlich gefielen ihnen auch die alten Kirchen in der Altstadt und die Atmosphäre der alten Römerstadt, durch die Donau, Inn und Ilz fließen.

Blick auf den Gebäudekomplex des Nikolaklosters, einem ehemaligen Kloster der Augustiner-Chorherren. Links im Bild ist die Universitätskirche St. Nikola zu sehen.

Haben Sie einen Lieblingsort, den Sie nach Ihrer Abreise vermissen werden?

Um es ganz offen zu sagen: meinen Arbeitsplatz, im Nikolakloster, in der fünften Etage – ein Ort, den ich nie vergessen werde. Wenn ich morgens zur Uni kam und das Fenster öffnete, sah ich die Wiese und den Inn, und der frische Duft von Gras und Blumen umgab mich mit einer leicht kühlen Luft. Ich verspürte plötzlich den Drang, mich auf meine Forschung zu konzentrieren. Manchmal entstand bei mir der Eindruck, dass man an einem Ort wie diesem auch gute Gedichte schreiben könnte.

Sonnenuhr am Nikolakloster.

Ich möchte der Universität Passau, der Forschungsstelle HRCP und dem Welcome Centre sowie der AvH-Stiftung und meinem Gastgeber meinen Dank dafür aussprechen, dass sie mir die Möglichkeit gegeben haben, meine Forschung in einer so wunderbaren Umgebung durchzuführen. Inspiriert hat mich auch die Tatsache, dass das Nikolakloster ein im Jahr 1067 erbautes und ursprünglich von Mönchen bewohntes Kloster war. Es war schön, in der Mittagspause die Klosterkirche betreten und Ruhe finden zu können. Als Wissenschaftler habe ich mir außerdem vorgenommen, mit klarem Geist zu praktizieren, wie die Mönche der Vergangenheit. Meine Familie und ich waren fasziniert von der Sonnenuhr im Innenhof. Auch nach meiner Zeit an der Universität Passau werde ich diese Atmosphäre und die Stadt als „Passau, voller Menschlichkeit“ immer im Herzen tragen.

Prof. Dr. Robert Esser †

forschte zum Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutz im Strafrecht

Welche Anforderungen stellen die Menschenrechte an ein rechtsstaatliches Strafverfahren, welchen Grenzen unterliegt eine "effektive" Strafverfolgung?

Welche Anforderungen stellen die Menschenrechte an ein rechtsstaatliches Strafverfahren, welchen Grenzen unterliegt eine "effektive" Strafverfolgung?

Prof. Dr. Robert Esser war von 2007 bis 2025 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Er leitete seit 2010 die dem Lehrstuhl angegliederte Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP). Ein besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit lag neben der universitären Grundlagenforschung und der Fortbildung von Justiz und Anwaltschaft zu konkreten Fragen des Menschenrechtsschutzes in der internationalen Politikberatung, namentlich in Ost- und Südostasien (China, Japan, Nepal, Taiwan, Vietnam).

Bluesky

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