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25.10.2022

Wo Investorenrechte sind, sind auch Pflichten

Der Jurist Dr. Patrick Abel entwirft in seiner mehrfach ausgezeichneten Dissertation einen Weg, wie sich ausländische Investorinnen und Investoren grenzübergreifend in die Pflicht nehmen lassen. Was das mit Versicherungsprinzipien zu tun hat, erklärt er im Video.

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Das internationale Investitionsschutzrecht hat in der Öffentlichkeit nicht den besten Ruf. Es macht vor allem dann Schlagzeilen, wenn international tätige Unternehmen ihre Rechte durchsetzen. So geschehen im Fall eines schwedischen Energiekonzerns, der die Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomausstieg vor einem internationalen Schiedsgericht auf Schadensersatz verklagte. Doch geht es nach dem Juristen Dr. Patrick Abel, könnte das Investitionsschutzrecht in Zukunft dazu dienen, internationale Investorinnen und Investoren auch in die Pflicht zu nehmen.

„Das Investitionsschutzrecht ist ein völkerrechtliches Rechtsgebiet, das die Rechte von Investorinnen und Investoren schützt. Denn es zielt darauf ab, das Volumen der Auslandsinvestitionen zu erhöhen“, sagt der wissenschaftliche Assistent am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau. Der Grund: Auslandsinvestitionen bewirken durchaus Positives, sie schaffen neue Arbeitsplätze oder verbessern die Infrastruktur. Allerdings können sie auch Schaden anrichten, Menschenrechte verletzen oder die Umwelt verschmutzen.

In seiner Dissertation dreht Dr. Abel das Thema um und zeigt, dass mit diesen Rechten sehr wohl auch Pflichten einhergehen. Er unterscheidet dazu direkte und indirekte Pflichten. Direkte Pflichten können Staaten gegen Investorinnen und Investoren auf dem Klageweg durchsetzen; indirekte Pflichten ergeben sich aus internationalen Verhaltensstandards im Sinne von völkerrechtlichen Verantwortlichkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte oder Umweltschutz.

„Wenn Investorinnen und Investoren eine indirekte Pflicht verletzen, beispielsweise die Umwelt verschmutzen, dann laufen sie Gefahr, ihren Investorenschutz zu verlieren, in dem Fall, dass sie ihn in Zukunft einmal benötigen sollten.

Dr. Patrick Abel, Universität Passau

Pflichtverstoß führt zu Rechtsverlust

Wie aber lassen sich diese indirekten Pflichten durchsetzen? Im Video erklärt Dr. Abel seinen Ansatz anhand eines Beispiels aus der Versicherungsbranche: So genieße auch hier nur Versicherungsschutz, wer sich entsprechend verhalte. Bei einem Fahrraddiebstahl etwa zahlen spezielle Versicherungen nur, wenn das Fahrrad abgeschlossen war. Wer das vergessen hat, der oder die verliert den Versicherungsschutz. Ähnlich das Prinzip bei indirekten Investorenpflichten: „Wenn Investorinnen und Investoren eine indirekte Pflicht verletzen, beispielsweise die Umwelt verschmutzen, dann laufen sie Gefahr, ihren Investorenschutz zu verlieren, in dem Fall, dass sie ihn in Zukunft einmal benötigen sollten.“

Dr. Abel sagt, ein solcher Ansatz sei bereits im Investitionsschutzrecht angelegt. Würden die Gerichte das Investitionsschutzrecht künftig entsprechend auslegen, könnte das die Zielsetzung des Rechts insgesamt verändern. Denn dann diene es nicht mehr nur dazu, das Investitionsvolumen zu erhöhen. Profitieren würden vor allem gesellschaftlich und ökologisch verantwortliche Unternehmen. Mittelfristig könnte so eine grenzüberschreitende Corporate Social Responsibility entstehen, also eine gesellschaftliche Unternehmensverantwortung, die über Ländergrenzen hinausgeht.

Mehrfach ausgezeichnete Dissertation

Gerade in dieser Zeit multipler Krisen braucht unsere Wirtschaftsordnung erstklassigen wissenschaftlichen Input.

Prof. Dr. Randolf Rodenstock, Vorstandsvorsitzender des RHI

Für seine Dissertation mit dem Titel „Internationale Investorenpflichten – Die Evolution einer internationalen Investorenverantwortlichkeit für gemeinschädliches Verhalten im Völkerrecht“ wird Dr. Abel in diesem Jahr mehrfach ausgezeichnet: Im Münchner Literaturhaus erhielt er den ersten Preis beim Roman Herzog Forschungspreis, dotiert mit 20.000 Euro.

Das Roman Herzog Institut (RHI) zeichnet damit Nachwuchsforscherinnen und -forscher aus, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft leisten. „Gerade in dieser Zeit multipler Krisen braucht unsere Wirtschaftsordnung erstklassigen wissenschaftlichen Input. Mit unserem Forschungspreis zeichnen wir junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus, die nicht nur theoretische Lösungen aufzeigen, sondern praxisnahe Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft liefern“, erklärte Prof. Dr. Randolf Rodenstock, Vorstandsvorsitzender des RHI. Der Preis wird gefördert von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.

Dr. Patrick Abel

Dr. Patrick Abel. Foto: Uli Schwarz/Universität Passau

Im Dezember wird Dr. Abel der Deutsche Studienpreis der Körberstiftung verliehen, dotiert mit 5000 Euro. Mit seiner Arbeit erreicht er in der Sektion Geistes- und Kulturwissenschaften den zweiten Platz. Die Körberstiftung zeichnet mit dem Deutschen Studienpreis jährlich die besten Promovierten aller Fachrichtungen aus und nimmt dabei vor allem die gesellschaftliche Bedeutung der Forschung in den Blick. Bereits erhalten hat Dr. Abel einen der Albert-Ballin-Preise der Hapaq-Lloyd AG, dotiert mit 2500 Euro. Damit würdigen die Hamburger Reeder junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit ihrer Forschung zu einem vertieften Verständnis für die Chancen und Risiken der Globalisierung beitragen.

Zur Person

Dr. Patrick Abel treibt seit Oktober 2021 an der Universität Passau am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht seine Habilitation voran. Beim Thema baut er auf den Erkenntnissen aus seiner Dissertation auf: Er forscht, wie der Klimawandel Staats- und Europarecht verändert. Es war denn auch die Expertise des Lehrstuhlinhabers Prof. Dr. Christoph Herrmann, LL.M., die Abel von Berlin nach Passau zog. Zuvor hatte Abel als Rechtsanwalt praktiziert.

„Für mich war aber schon zu Studienzeiten klar, dass ich eigentlich in der Forschung tätig sein möchte“, sagt Abel. Auf das Thema für seine Dissertation stieß er bei seinem Master-Studium an der University of Oxford in Großbritannien. Promoviert wurde Abel an der Universität Göttingen am Institut für Völkerrecht und Europarecht.

Die Dissertation „International Investor Obligations – Towards Individual International Responsibility for the Public Interest in International Investment Law” erscheint im Dezember 2022 im Nomos-Verlag.

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