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"Eine kostengünstige, schnelle rechtliche Einordnung eines Problems"

Rechtsanwalt Sven Galla arbeitet in der Praxis bereits mit KI-Anwendungen. Prof. Dr. Brian Valerius hat den Alumnus der Universität Passaus zu den Chancen und Risiken befragt.

Symbolfoto: Adobe Stock

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit Unmengen von Texten. Generative Sprachmodelle können Texte inzwischen erstaunlich gut verarbeiten. Das Recht scheint also ein idealer Einsatzbereich für große Sprachmodelle zu sein - aber ist dem wirklich so? Prof. Dr. Brian Valerius, Inhaber des Lehrstuhls für Künstliche Intelligenz im Strafrecht, hat dazu seinen Gast aus der Praxis, Sven Galla, befragt. Galla hat an der Universität Passau Jura studiert und die RATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegründet, wo KI bereits zum Einsatz kommt. Das Gespräch zwischen dem Professor und dem Alumnus der Universität Passau fand im Rahmen der Ringvorlesung "Künstliche Intelligenz - zwischen Hype und Realität" statt. Wir dokumentieren hier eine gekürzte Version.

Prof. Dr. Brian Valerius: Wie sieht eine anwaltliche Erstberatung durch ein Sprachmodell in der Praxis aus?

Sven Galla: Aktuell übernimmt das Sprachmodell die Aufgabe, den initialen Entwurf für die Beantwortung einer Rechtsfrage zu erstellen. Dabei wird das Sprachmodell bislang noch nicht in die direkte Kommunikation mit dem Mandanten eingebunden. Die vom Mandanten per Mail, Sprach- oder Textnachricht oder über ein Internetportal gestellte Rechtsfrage wird dem Sprachmodell mit einem System-Prompt zur Beantwortung gestellt. Anschließend werden diese Antworten von einem Anwalt überprüft und überarbeitet, sowohl manuell als auch mit weiterer KI-Unterstützung. Das Ergebnis dieses Prozesses ist eine vom Anwalt überprüfte und verantwortete Auskunft. Diese wird über den von der Kundschaft gewählten Kommunikationskanal an diesen zurückgespielt. Der Prozess der Generierung der initialen Antwort über deren Überarbeitung bis hin zur finalen Antwort wird dabei in einer Datenbank zu Trainingszwecken für die KI dokumentiert.

Valerius: Was sind die Vor- und Nachteile gegenüber einer rein menschlichen Erstberatung?

Rechtsanwalt Sven Galla war zu Gast in der Ringvorlesung von Prof. Dr. Brian Valerius. Foto: Simon Landenberger

Galla: Anwaltliche Erstberatungen werden aktuell in der weitaus größten Zahl der Fälle im Rahmen eines Massengeschäfts durch Vermittlung von Rechtsschutzversicherungen gegen geringe Fallpauschalen am Telefon erbracht. Angesichts des Fachkräftemangels haben die Anbieterinnen und Anbieter telefonischer Rechtsberatung zusehends Probleme, zu diesen Bedingungen Rechtsanwälte zu beschäftigen. Im Ergebnis müssen telefonische Erstberatungen durch minderqualifiziertes Personal „aus dem Stehgreif“ in möglichst kurzer Zeit erbracht werden, um für die Anbieter wirtschaftlich zu sein. Dies geht zwangsläufig zu Lasten der Qualität der erteilten Auskunft. Eine Haftung für Falschauskünfte müssen die Anbieter gleichwohl nicht fürchten, da die rein telefonisch erteilte Auskunft nicht dokumentiert wird und damit für den Rechtsuchenden nicht belegbar ist. Die fehlende Dokumentation der Antwort führt allerdings auch dazu, dass viele Rechtsuchende im Anschluss weitergehenden Rat einholen. Deshalb sind Rechtsschutzversicherungen zwar durchaus bereit, die Fallpauschalen im Falle der Dokumentation der Erstberatung anzuheben. Zu diesen Bedingungen können die Anbieter telefonischer Rechtsberatung mit dem bei ihnen beschäftigten Personal eine Dokumentation der Beratung gleichwohl nicht wirtschaftlich darstellen.

Die – nahezu in Echtzeit − von einem Sprachmodell generierte Antwort auf eine Rechtsfrage schafft demgegenüber nicht nur eine kostengünstige, schnelle rechtliche Einordnung des Problems, sondern liefert zugleich einen für den Rechtsuchenden verständlichen Formulierungsvorschlag. Die Tätigkeit des teuren Rechtsanwalts konzentriert sich dann auf die Überprüfung und Überarbeitung der generierten Antwort. Je zuverlässiger die rechtliche Einordnung und je besser der Formulierungsvorschlag der KI ausfallen, umso geringer ist der anwaltliche Aufwand. Der Effizienzgewinn zahlt ein in die Wirtschaftlichkeit des Angebots trotz eines höheren Aufwands für den Einsatz qualifizierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Ergebnis ist eine für den Rechtsuchenden schnelle und kostengünstige und zugleich verlässliche, verständliche und belegbare Antwort auf seine Rechtsfrage. Der Nachteil gegenüber einer rein menschlichen Erstberatung ist, dass sich dieses Ergebnis ohne den Makel der Vorläufigkeit (noch) nicht in einem interaktiven Telefonat mit dem Kunden darstellen lässt.

Valerius: Wie wird garantiert, dass das Sprachmodell juristisch auf dem neuesten Stand ist?

Galla: Unsere KI-Anwendung setzt auf aktuelle Sprachmodelle auf, das heißt, sie lebt und profitiert von deren Aktualisierung. Die Anwendung ist zudem modular aufgebaut, so dass wir in Abhängigkeit der unterschiedlichen Entwicklung der Sprachmodelle auch jederzeit auf ein für unseren Anwendungsbereich besser passendes, weil gegebenenfalls aktuelleres Sprachmodell umswitchen können. Ansonsten wird die juristische Qualität und Aktualität durch die Information und Fortbildung der Anwältinnen und Anwälte gewährleistet, die über die in der Datenbank dokumentierten Überarbeitung der von der KI entworfenen Antworten zukünftig für die Generierung von Antworten in ähnlich gelagerten Fällen nutzbar gemacht wird.

Valerius: Wie gehen Sprachmodelle mit Fällen um, die nicht in den Trainingsdaten abgebildet sind? 

Galla: Ist die vom Sprachmodell generierte Antwort gänzlich unbrauchbar, weil beispielsweise der Fall nicht in den Trainingsdaten abgebildet ist, wird durch den Einsatz der KI gegenüber einer vom Anwalt recherchierten und freihändig formulierten Antwort kein Effizienzgewinn erzielt. Dann kann lediglich die vom Anwalt formulierte Antwort zukünftig für die Generierung von Antworten durch die KI in ähnlich gelagerten Fällen nutzbar gemacht werden.

Valerius: Wer haftet für etwaige Falschinformationen?

Galla: Anbieterin der Erstberatung und Entwickler der KI-Anwendung ist eine zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese haftet dem Kunden für jede Falschberatung und verfügt für Haftungsfälle über eine Versicherung mit einer Versicherungssumme von einer Million Euro.

Valerius: Wie sieht die Zukunft aus? Können Sprachmodelle Juristinnen und Juristen ersetzen?

Galla: Schon jetzt ersetzen Sprachmodelle Juristinnen und Juristen, indem für bestimmte Tätigkeiten, etwa bei sorgfältigen Prüfungen im Falle von Unternehmenszusammenschließungen oder Übernahmen, für dieselbe Art von Tätigkeit nur noch ein Bruchteil an juristischem Personal erforderlich ist. Diese Anwendungsfälle werden in Zukunft noch weiter zunehmen, so dass insgesamt der Bedarf an Juristinnen und Juristen zurückgehen wird. Der Fall, dass Sprachmodelle Juristinnen und Juristen gänzlich ersetzen, in der Form, dass es zukünftig gar keiner Juristinnen und Juristen mehr bedarf, ist nicht zu erwarten, da zumindest für das Qualitätsmanagement und die Weiterentwicklung von Sprachmodellen auf entsprechend qualifizierte Juristinnen und Juristen nicht verzichtet werden kann.

Im Bereich der Rechtsdurchsetzung oder der Rechtsverwirklichung kann der Einsatz von Sprachmodellen disruptive Wirkung entfalten, wenn sie etwa für die Entwicklung von alternativen Konfliktlösungsmethoden nutzbar gemacht wird und hierfür eine breite Akzeptanz geschaffen werden kann. Die fehlende Wirksamkeit und Akzeptanz der vom Staat zur Verfügung gestellten Konfliktlösungsmechanismen, insbesondere in Form des Zivilprozesses, bereitet hierfür aktuell schon das Feld.

Prof. Dr. Brian Valerius steht in einem Universitätsgebäude, lehnt an einem Geländer und blickt freundlich in die Kamera.

Prof. Dr. Brian Valerius

forscht zur Digitalisierung aus straf- und strafverfahrensrechtlicher Perspektive

Wie transparent muss Künstliche Intelligenz sein?

Wie transparent muss Künstliche Intelligenz sein?

Brian Valerius ist seit Oktober 2022 Inhaber des Lehrstuhls für Künstliche Intelligenz im Strafrecht an der Universität Passau. In seiner Forschung beschäftigt er sich mit dem materiellen Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht in seiner gesamten Breite. Nicht zuletzt widmet er sich medizinrechtlichen Fragestellungen sowie den juristischen Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz.

Bluesky

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