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„Gute Gründe für Ausnahmen von Netzneutralität“

Das Prinzip der Netzneutralität kann in manchen Fällen schlecht sein, analysiert Professor Krämer im Video-Interview. Der Forscher hat ein Grundlagenpapier zu Netzneutralität mitverfasst, das zu den meistzitierten Artikeln gehörte, bevor die EU-Gesetzgebung 2016 in Kraft trat.

Für den schnellen Überblick:

  • Netzneutralität etabliert eine Art Anti-Diskriminierungsregel für Internet Provider. Professor Krämer dazu: „Ganz einfach gesprochen bedeutet Netzneutralität, dass der Provider in keiner Weise in den Datenfluss in seinem Netzwerk eingreifen darf. Er darf beispielsweise keinerlei Inhalte blockieren oder bestimmte Webseiten priorisieren.“
  • Derzeit überprüft die Bundesnetzagentur bei einem Zero-Rating-Angebot der Deutschen Telekom, ob dieses gegen das Prinzip Netzneutralität verstößt. Professor Krämer dazu: „Der Dienst der Deutschen Telekom steht allen Anbietern von Video-Streaming offen, ohne dass sie dafür extra zahlen müssen. Das ist grundsätzlich mit Netzneutralität vereinbar.“
  • Das Prinzip Netzneutralität muss nicht immer gut sein. Professor Krämer zufolge gibt es „gute Gründe für Ausnahmen“: Zum Beispiel bei zeitkritischen Inhalten wie Videokonferenzen oder Multiplayerspielen. Zitat: „Wenn es Stau im Netzwerk gibt und Datenpakete von diesen Applikationen verspätet kommen, behindert dies das Skype-Gespräch oder Ihr Charakter im Computerspiel ist tot, noch bevor sie davon erfahren.“
  • Netzneutralität kann den Ausbau in schnelle Netze verlangsamen. Zitat: „Tatsächlich zeigt unsere Forschung, dass Provider weniger in schnelle Netze investieren, wenn Netzneutralität durchgesetzt wird. (…) Das wäre insbesondere für viele Teile Bayerns schlecht, wo es bisher nur beschränkt Zugang zu Breitband-Internet gibt.“

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Über Professor Krämer

Professor Jan Krämer ist einer der drei Sprecher des im Aufbau befindlichen Forschungscluster Cyber<>Spaces an der Universität Passau (mehr dazu). Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Internet- und Telekommunikationswirtschaft. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Prinzip der Netzneutralität und hat unter anderem das Papier Net Neutrality: A progress report mitverfasst, das in die Debatte einführt und einen Ausblick auf künftige Forschungsfelder gibt. Der Artikel wurde 2013 veröffentlicht. Es handelte sich um den zweiten meistzitierten Artikel in der Fachzeitschrift Telecommunications Policy von Januar 2014 bis Juli 2016. Im April 2016 trat die EU-Verordnung zu Netzneutralität in Kraft.

Das vollständige Gespräch:

Herr Professor Krämer, wie würden Sie Netzneutralität einem Kind erklären?

Jan Krämer: Ganz einfach gesprochen bedeutet Netzneutralität, dass der Network Provider in keiner Weise in den Datenfluss in seinem Netzwerk eingreifen darf. Er darf beispielsweise keinerlei Inhalte blockieren oder bestimmte Webseiten priorisieren.

Das passiert, wenn wir online gehen: Wir brauchen einen Network Provider, zum Beispiel die Deutsche Telekom, Vodafone oder Telefonica. Der Network Provider ist unser Tor zum Internet und zu allen Rechnern, die damit verbunden sind. Wenn wir also eine Webseite öffnen oder eine App downloaden, sendet unser Computer, unser Tablet oder unser Smartphone eine Anfrage an einen anderen Rechner, mit der Bitte, uns die Daten dieser Webseite oder App zu schicken. Der Rechner kann irgendwo auf der Welt sein. Unabhängig von diesem Ort müssen die Daten durch das Netzwerk unseres Providers, um zu uns zu kommen. Unser Network Provider könnte also theoretisch kontrollieren, was wir online machen. Er könnte uns beispielsweise den Zugang zu manchen Webseiten oder Apps verweigern. Er könnte andere Inhalte bevorzugen, so dass uns diese schneller oder zuverlässiger erreichen.

Seit April 2016 gilt auf EU-Ebene ein Gesetz, das Netzneutralität garantiert. In den USA ist eine ähnliche Regelung seit Juni 2015 in Kraft.

Ist Netzneutralität gut oder schlecht?

J. Krämer: Darauf gibt es keine einfache Antwort. Die Frage ist Ausgang für kontroverse Debatte in Wissenschaft und Gesellschaft.

Zunächst sind wir uns darüber einig, dass Redefreiheit und die Möglichkeit, jeden erlaubten Inhalt abzurufen, ein wichtiges Gut in der Demokratie ist. Allerdings gab es in dieser Hinsicht auch vor der EU-Verordnung keine Probleme – die Regelung wäre also nicht nötig gewesen.

Zweitens ist der Begriff Netzneutralität irreführend , wenn es darum geht, dieselbe Übertragungsqualität für jeden Inhalt und jede Anwendung zu gewährleisten. Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Netzwerk „neutral“ ist. Anbieter von unterschiedlichen Anwendungen und Inhalten können ganz unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf die Übertragungsqualität haben, um uns Nutzern ein gutes Erlebnis zu bieten. Ein Beispiel: Eine Anwendung für Videokonferenzen wie Skype oder ein Multiplayerspiel bieten zeitkritische Inhalte. Wenn es Stau im Netzwerk gibt und Datenpakete von diesen Applikationen verspätet kommen, behindert dies das Skype-Gespräch oder Ihr Charakter im Computerspiel ist tot, noch bevor sie davon erfahren.

Es gibt also gute Gründe für Ausnahmen vom Prinzip Netzneutralität. Deshalb erlaubt die Regelung ein „vernünftiges Verkehrsmanagement“. Das heißt, dass Provider bestimmte Arten von Anwendungen priorisieren können, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Allerdings müssen sie Anwendungen mit ähnlichen Anforderungen gleich behandeln. Es ist dem Provider nicht erlaubt, spezifische Inhalte zu priorisieren, etwa Videogespräche von Skype. Es verstößt insbesondere gegen das Prinzip Netzneutralität, Geld für die Priorisierung bestimmter Datenflüsse zu verlangen. Dieser Teil des Prinzips benötigt die geltende Verordnung und hätte mit früherer Gesetzgebung nicht gewährleistet werden können. Und es garantiert, dass alle Anbieter ähnlicher Services Anspruch auf ähnliche Netzwerk-Qualität haben, so dass sie gleiche Ausgangsbedingungen haben. Das wiederum dürfte  den Wettbewerb fördern, was wiederum gut für die Internetnutzerinnen und -nutzer ist.

Drittens beinhaltet Netzneutralität Regeln in Bezug auf Transparenz. Das heißt, Network Provider müssen offenlegen, wie  sie den Datenverkehr in ihrem Netzwerk regeln und welche Qualität sie den Kundinnen und Kunden anbieten können. Das ist eindeutig eine gute Sache.

Viertens schränkt Netzneutralität die Vertragsfreiheit von Providern, den Anbietern von Inhalten und  Konsumenten ein. Wenn Sie an freie Märkte glauben, ist das schlecht. Tatsächlich zeigt unsere Forschung, dass Provider weniger in ihre Netze investieren, wenn Netzneutralität durchgesetzt wird. Das heißt, dass Netzneutralität langfristig zu langsameren Internetverbindungen führen könnte, als dies ohne Netzneutralität der Fall gewesen wäre. Das ist sicherlich eine schlechte Sache, insbesondere für Gegenden, in denen es derzeit nur beschränkt Breitband-Zugänge gibt, etwa in vielen Teilen Bayerns.

Was ist Zero-Rating?

J. Krämer: Bei vielen Verträgen, derzeit vor allem im Mobilfunk, bezahlen wir den Provider für die Datenmenge, die wir im Monat verbrauchen. Große Datenmengen fallen insbesondere bei Videos oder Musik an, die wir herunterladen oder streamen. In diesen Fällen kann der Provider bestimmte Webseiten, Videos, Musik oder andere Dienste von diesem Volumen ausnehmen, also nicht auf die Datenmenge anrechnen. Das nennt sich Zero-Rating. Auf den ersten Blick ist das also für die Kundinnen und Kunden eine gute Sache, denn sie bezahlen weniger für die verbrauchte Datenmenge. In Entwicklungsländern ist Zero-Rating positiv besetzt, denn es macht den Zugang zu bestimmten Online-Inhalten erschwinglich. Initiativen wie Facebook Zero erlauben es, eine Textversion von Facebook kostenfrei zu nutzen.

In Industrieländern wie Deutschland löst Zero-Rating gemischte Gefühle aus, da es nur für manche und nicht alle Anbieter von Inhalten gilt. Das wiederum schürt Befürchtungen, wonach sich manche Anbieter einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten und sich die Auswahl an Inhalten für die Konsumentinnen und Konsumenten einschränken könnte.

Verstößt Zero-Rating gegen das Prinzip Netzneutralität?

J. Krämer: Auch hier gibt es keine einfach Antwort, denn Zero-Rating ist eine Grauzone. Wenn Zero-Rating für alle Anbieter mit ähnlichen Diensten gilt, zum Beispiel für alle Anbieter von Video-Streaming, dann wäre dies mit Netzneutralität zu vereinen. Vorausgesetzt, dass diese Anbieter für das Zero-Rating nichts bezahlen müssen.

Wenn allerdings nur bestimmte Anbieter ausgenommen sind, wenn zum Beispiel Zero-Rating nur auf Netflix angewandt wird, dann würde das gegen Netzneutralität verstoßen. Ebenfalls wäre es ein Verstoß, wenn Anbieter für das Zero-Rating zahlen müssten.

Nehmen wir beispielsweise die Kontroverse, die der StreamOn-Dienst der Deutschen Telekom ausgelöst hat: Der Dienst der Deutschen Telekom steht allen Anbietern von Video-Streaming offen, ohne dass sie dafür extra zahlen müssen. Das ist grundsätzlich mit Netzneutralität vereinbar. Allerdings müssen sich die Anbieter bei der Deutschen Telekom registrieren und bestimmte technische Anforderungen erfüllen. Dieser Aufwand könnte einige Dienste von dem Zero-Rating-Angebot abschrecken. Das hat zu rechtlichen Bedenken geführt. Und es illustriert das systemimmanente Dilemma von Netzneutralität: Einerseits würden die Nutzerinnen und Nutzer von geringeren Kosten profitieren, andererseits könnte ihre Auswahl eingeschränkt werden.

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