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Prof. Dr.-Ing. Christian Hammer, Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering I, steht argumentierend auf einem Flur.

Prof. Dr.-Ing. Christian Hammer

Prof. Dr.-Ing. Christian Hammer ist Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering I. Ein Schwerpunkt seiner Forschung ist die sprachbasierte Softwaresicherheit. Dabei beschäftigt er sich insbesondere mit der Sicherheit von Mobilen und Webapplikationen, Internet of Things-Geräten und nebenläufigen Systemen. Nach der Promotion am KIT forschte er bei IBM Research und der Purdue University. Anschließend hatte er Professuren an der Utah State University, der Universität des Saarlandes und der Universität Potsdam inne.

Prof. Dr.-Ing. Christian Hammer ist Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering I. Ein Schwerpunkt seiner Forschung ist die sprachbasierte Softwaresicherheit. Dabei beschäftigt er sich insbesondere mit der Sicherheit von Mobilen und Webapplikationen, Internet of Things-Geräten und nebenläufigen Systemen. Nach der Promotion am KIT forschte er bei IBM Research und der Purdue University. Anschließend hatte er Professuren an der Utah State University, der Universität des Saarlandes und der Universität Potsdam inne.

 

„Ein Schwerpunkt meiner Forschung ist die sprachbasierte Softwaresicherheit, vor allem durch Informationsflusskontrolle. Das heißt, ich schaue mir an, wohin geheime Daten in einem System fließen und ob etwa bei Apps schützenswerte Daten an die Öffentlichkeit gelangen können. Mit meinem Team habe ich Möglichkeiten entwickelt, um Nutzerinnen und Nutzer in solchen Fällen warnen zu können. Darüber hinaus versuchen wir, mit Hilfe von Methoden des maschinellen Lernens Angriffe schneller zu erkennen und anhand von Prozessorfeatures, die inzwischen in jedem Prozessor eingebaut sind, abzuwehren.

Dabei hilft uns die interdisziplinäre Zusammenarbeit an der Universität Passau mit Juristinnen und Juristen: Während wir uns auf den technischen Bereich fokussieren, greifen wir auf die Einschätzung der Rechtswissenschaft zurück, wenn es darum geht, was in Sachen Privatsphäre erlaubt ist und was nicht.“

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