Ein bisschen aufgeregt sei er schon, verrät der Jurist Prof. Dr. Kai von Lewinski beim Dreh der Quiz-Show im Studio des Zentrums für Medien und Kommunikation an der Universität Passau. Sein Gegner ist der Chatbot Juri, den das Team des Informatikers Prof. Dr. Steffen Herbold auf ChatGPT basierend programmiert hat. Der Chatbot wurde nicht extra mit deutschen Rechtstexten trainiert. „Wir haben uns gefragt, was das System im deutschen Straf- und Zivilrecht bereits leisten kann, da das System ja allgemein sehr mächtig ist“, sagt Prof. Dr. Herbold, der zum Thema AI Engineering forscht und in einer Studie unter anderem nachweisen konnte, dass ChatGPT die besseren Schulaufsätze schreibt.
Wie also schlägt sich der Chatbot gegen den Experten? Das Format Kai vs. KI feierte Premiere auf einer Veranstaltung im Rahmen der Universitätsreihe Uni Live in der Passauer Altstadt, die auf großes Interesse stieß. Die Fragen im Video stammen aus dieser Veranstaltung, sie wurden vom Publikum gestellt. Wir haben die beiden Professoren ins Studio geholt und sie gebeten, die Ergebnisse für uns einzuordnen.
Frage 1: Was ist der strafrechtliche Unterschied zwischen Mord- und Totschlag?
Der Professor stellt sowohl die Literaturmeinung dar als auch die Haltung in der Rechtsprechung. Die KI hingegen referenziert auf die Literaturmeinung. Prof. Dr. von Lewinski vermutet, dass dies an den Trainingsdaten liegen könnte. Während die wissenschaftlichen Texte als Trainingsdaten frei zugänglich seien, befände sich die Rechtsprechung doch überwiegend in geschlossenen Datenbanken. Das bestätigt Informatiker Prof. Dr. Herbold: „Die KI hat nicht unbedingt die richtige Meinung, sondern die Meinung, die sie am häufigsten findet“. Der Punkt gehe also an den Juristen.
Frage 2: Darf ein Imker einen Bienenschwarm verfolgen, zum Beispiel auch auf andere Grundstücke?
Beide, der Professor und die KI, geben die richtige Antwort. Unentschieden also und Punkte an beide. Dabei hätte man mit Blick auf die doch recht spezielle Frage gedacht, dass der Jurist hier im Vorteil sein könnte. Doch Prof. Dr. Kai von Lewinski überrascht das starke Abschneiden der KI nicht, denn es handele sich beim Bienenrecht um einen juristischen Klassiker, den man schon aus dem Studium kennt.
Frage 3: Wie wirkt sich ein menschlicher Klon auf das Erbrecht aus?
Diese Frage spricht ein ganz großes Thema an – was macht einen Menschen aus? Prof. Dr. Kai von Lewinski räumt freimütig ein, dass er sich hier wohl in den professoralen Welten der Rechtsphilosophie verloren habe. Der Chatbot hingegen liefert eine klare und korrekte Antwort. Bei einem Klon handele es sich um keine natürliche Person und somit gebe es keine Erbschaftsansprüche. Punkt für die KI.
Frage 4: Welche rechtliche Handhabe gibt es in einem Nachbarschaftsstreit, wenn ich meine Kinder vor dem Anblick drogensüchtiger Nachbarn, die nackt in ihrem Garten herumlaufen, schützen möchte?
Der Professor analysiert zunächst, welche Rechtsgrundlagen es überhaupt gäbe, und kommt zu dem Schluss: rechtlich sei nicht wirklich viel zu machen. Man müsse auf seinem eigenen Grundstück schauen, ob es möglich sei, einen Sichtschutz zu bauen. Der Chatbot laviert in seiner Antwort herum, rät dazu, ins Gespräch zu gehen oder die Polizei zu rufen, adressiert aber nicht das Problem direkt. Prof. Dr. von Lewinski dazu: „Das war nun ein Fall aus prallen Leben“, was der KI wohl noch Schwierigkeiten bereite. Erneuter Punkt also für den Juristen.
Das Duell geht mit 3:2 knapp für den Menschen aus. Er könne mit dem Ergebnis gut leben, sagt Prof. Dr. von Lewinski, ist sich aber auch sicher, dass das Ergebnis in drei bis fünf Jahren nicht mehr zu halten sein werde.
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