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GenEP: Genomeditierte Pflanzen - gentechnisch oder (fast) natürlich?

GenEP: Genomeditierte Pflanzen - gentechnisch oder (fast) natürlich?

Günstig, schnell, präzise: Techniken der Genomeditierung revolutionieren die Züchtung von Pflanzen. Doch sind die neuen Pflanzen auch als gentechnisch veränderte einzustufen? Juristinnen und Juristen an der Universität Passau gehen unter anderem dieser Frage nach.

Techniken der Genomeditierung funktionieren so einfach und exakt wie ein Textverarbeitungsprogramm: Die DNS kann sequenzspezifisch gespalten und umgeschrieben werden. So können ganz gezielt genetische Veränderungen am Erbgut vorgenommen werden. Als besonders vielversprechend gilt die günstige, schnelle und präzise CRISPR/Cas9-Methode. Sie ermöglicht auch die gleichzeitige Veränderung mehrerer Gene.

Mit Hilfe dieser Methoden wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler effizienter als bisher neue Pflanzen züchten. Wenn bei der Technik der Genomeditierung keine artfremden Gene eingefügt werden, unterscheiden sich diese Pflanzen nicht von herkömmlichen Züchtungen oder ganz natürlichen Mutanten. Ihre genetische Veränderung ist nicht mehr nachweisbar.

Europäisches Regelwerk für GVO auf dem Prüfstand

Genau diese Pflanzen sind Thema des Forschungsprojekts GenEP ("Genomeditierung in der Pflanzenbiotechnologie - eine rechtswissenschaftliche Analyse von Regulierungsfragen auf naturwissenschaftlicher Grundlage"): Juristinnen und Juristen der Universität Passau untersuchen die neuen Techniken der Pflanzenzüchtung und überprüfen das europäische Regelwerk für gentechnisch veränderte Organismen (GVOs). Sie arbeiten dabei eng mit Forschenden aus dem Bereich der Molekularbiologie zusammen: Am Projekt beteiligt ist daher auch der Lehrstuhl für Biochemie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

In einem ersten Schritt analysieren die Juristinnen und Juristen, ob die bestehende unionsrechtliche Definition von GVOs auch Pflanzen umfasst, die mit den verschiedenen Verfahren der Genomeditierung gezüchtet wurden. Darauf aufbauend arbeitet das Forschungsteam bestehende Unstimmigkeiten und Lücken im europäischen Regelwerk heraus. Es entwirft Änderungsvorschläge und, falls erforderlich, einen Vorschlag für ein neues Regelwerk. Zu diesem Zweck werden auch rechtliche Regelungen für genomeditierte Pflanzen in ausgewählten außereuropäischen Ländern sowie Anforderungen des Welthandelsrechts untersucht.

GVOs treffen in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland auf große Skepsis. Sollten also genomeditierte Pflanzen unter diese Definition fallen (und der Streit hierüber ist schon voll entbrannt), dann dürften diese Pflanzen und entsprechende Produkte nicht nur harscher Kritik in der wieder aufgeheizten Gentechnik-Debatte ausgesetzt sein. Sie würden dann auch von der Opt-out-Richtlinie der EU erfasst: Diese erlaubt es den EU-Mitgliedstaaten, den Anbau von GVOs unter bestimmten Voraussetzungen zu beschränken oder zu verbieten. Die rechtliche Einordnung hat somit Folgen für die Saatgutindustrie, aber auch für die anwendungsorientierte Forschung.

Beteiligte und Förderung

Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht, leitet das Projekt. Partner ist Prof. Dr. Uwe Sonnewald, Inhaber des Lehrstuhls für Biochemie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Das Forschungsvorhaben erhält Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

Projektleitung an der Universität Passau Prof. Dr. Hans-Georg Dederer (Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht)
Laufzeit 01.10.2016 - 30.09.2018
Verlängert bis: 31.01.2020
Mittelgeber
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung
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