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"Das Bundesverfassungsgericht im Rücken"

Schafft ein Bundesmobilitätsgesetz die Verkehrswende? Der Jurist Prof. Dr. Urs Kramer ist unter den Expert*innen, die für den Verkehrsclub Deutschland (VCD) einen entsprechenden Entwurf erarbeitet haben und auf einer Online-Veranstaltung des VCD vorgestellt haben.

"Wir haben einen guten und gut begründeten Gesetzesentwurf vogelegt, den man nicht mehr so einfach vom Tisch wischen kann": Prof. Dr. Urs Kramer, der an der Universität Passau zum deutschen und europäischen Eisenbahnrecht forscht, hat  gemeinsam mit weiteren Jurist*innen und Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft und Planung für den Verkehrsclub Deutschland (VCD) einen Gesetzesvorschlag für ein Bundesmobilitätsgesetz ausgearbeitet. Auf einer Online-Veranstaltung des VCD am 10. Februar 2022 präsentierte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Passau gemeinsam mit Prof. Dr. Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt am Main die Inhalte.

Die Notwendigkeit eines solchen Vorschlags begründeten die Juristen wie folgt:

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Prof. Dr. Kramer verwies auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Jahr das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärte und erst kürzlich Klimaklagen gegen die Bundesländer abwehrte. In beiden Entscheidungen habe das Gericht den Bund in die Pflicht genommen, so Prof. Dr. Kramer. "Wir haben also für ein Bundesgesetz auch das Bundesverfassungsgericht im Rücken." 

 

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Prof. Dr. Kramer brachte in den Entwurf vor allem seine Expertise zum Eisenbahnrecht ein. Das Bundesmobilitätsgesetz, kurz BuMoG, definiere abstrakte Leitziele als Ausgangspunkte für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklungsplanung. Diese würden in einem Bundesmobilitätsplan konkretisiert, der etwa auch die Umsetzung eines Deutschland-Takts regele. Es handele sich dabei um ein Konzept für einen deutschlandweit abgestimmten Fahrplan. "Dieser ist europarechtlich unbedenklich", erklärte Prof. Dr. Kramer. Das Grundprinzip des diskriminierungsfreien Netzzugangs bleibe gewahrt.

Das Bundesmobilitätsgesetz greife die Ziele auf, die sich die Ampel-Koalition im Koalitionsvertrag setze. Darin heißt es: "Wir wollen eine nachhaltige, barrierefreie, innovative und für alle alltagstaugliche und bezahlbare Mobilität ermöglichen." Was sagt also die Politik zu dem Vorschlag? Bei der Online-Diskussion, die sich an die Präsentation von Prof. Dr. Kramer und Prof. Dr. Hermes anschloss, waren die Bundestagsabgeordneten Mathias Stein (SPD) und Susanne Menge (Grüne) anwesend:

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Die Initiative für die Arbeit am Bundesmobilitätsgesetz war vom VCD ausgegangen, um den institutionellen Rahmen der Verkehrspolitik in Deutschland an den Erfordernissen nachhaltiger Mobilität auszurichten. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Der VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband für eine umwelt- und sozialverträgliche, sichere und gesunde Mobilität. Er versteht sich als Interessensvertretung "für alle umweltbewussten mobilen Menschen und ist gleichzeitig das ökologische Korrektiv in der Verkehrspolitik", heißt es auf der Verbands-Webseite.

Pressemitteilung des VCD zur Online-Diskussion am 10. Februar 2022

Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf auf der Themenseite des VCD


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