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Wenn Diskriminierung im Sinne der Kundschaft ist

Sollte man diskriminierende Praktiken der Tech-Giganten von vorneherein verbieten? Nein, sagen Ökonomen aus Passau und ein Jurist aus Belgien, die diese Frage für den Brüsseler Think Tank CERRE analysiert haben.

Der britische Economist hat für die Tech-Giganten Google, Facebook, Amazon, Apple jüngst ein neues Akronym geschaffen: BAADD. Es steht für Big, Anti-Competitive, Addictive und Destructive to democracy. Groß, wettbewerbsfeindlich, süchtig machend und Demokratie-zerstörend, kurz: BAADD –  schlecht.

Forscher der Universität Passau und der belgischen Universitäten Namur und Louvain haben sich in einer Analyse für den Brüsseler Think Tank CERRE (Centre on Regulation in Europe) insbesondere mit den ersten beiden Aspekten beschäftigt: Big und Anti-Competitive. Tatsächlich lassen folgende Zahlen zweifeln, ob unter solchen Umständen noch Wettbewerb möglich ist: Google dominiert den Suchmaschinenmarkt in Deutschland und weltweit mit mehr als 90 Prozent, Facebook kommt im Social-Media-Bereich auf 75 Prozent.

Forscher raten von Neutralitätsregulierung und generellen Verboten ab

Die Passauer Wirtschaftsinformatiker Prof. Dr. Jan Krämer und Dr. Daniel Schnurr sowie der Jurist Alexandre de Streel, Professor für Europarecht an den belgischen Universitäten Namur und Louvain, befassen sich in dem Paper vor allem mit Praktiken von Online-Plattformen, die man, positiv formuliert, nicht unbedingt mit Fairness umschreiben würde. Dazu zählen beispielsweise Paid Prominence oder das Blockieren von Konkurrenzangeboten. Die Forscher kommen dennoch zu dem Ergebnis:

„Die ökonomische Literatur zeigt keine eindeutig negativen Effekte solcher Diskriminierungspraktiken für die Gesamtwohlfahrt. In vielen Fällen profitieren insbesondere Internetnutzerinnen und -nutzer von der prominenten Platzierung von Inhalten“,

sagt Prof. Dr. Jan Krämer, Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Internet- und Telekommunikationswirtschaft an der Universität Passau.

Dr. Daniel Schnurr sieht den Wettbewerb in den digitalen Märkten derzeit nicht in Gefahr: „Noch können Unternehmen in den Markt eintreten mit der Aussicht, irgendwann zu den ganz großen Playern zu gehören.“ Soll heißen: Die Dynamik ist nach wie vor hoch, es könnte also jederzeit ein neues Start-up geben, das die Großen an der Spitze überholen könnte.

Deshalb auch das Fazit von Dr. Daniel Schnurr:

„Eine generelle Neutralitätsregulierung in digitalen Märkten scheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt.“

Dr. Schnurr leitet an der Universität Passau die vom Bayerischen Kultusministerium im Rahmen des Zentrum.Digitalisierung Bayern geförderte Forschungsgruppe Data Policies. Diese beschäftigt sich intensiv damit, wie der Zugang zu Daten den Wettbewerb und das Marktergebnis in digitalen Märkten beeinflusst.

Einseitige Wettbewerbsvorteile durch höhere Erreichbarkeit und Sichtbarkeit

In der Analyse für den Brüsseler Think Tank untersuchen die Forscher folgende Möglichkeiten, sich einen einseitigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, und zwar sowohl von Seiten der Tech-Giganten, als auch von Seiten der Unternehmen, die die Online-Plattformen nutzen, um ihre Produkte sichtbar zu machen:

Vonseiten der Unternehmen: Indem sie sich etwa eine prominente Platzierung in den Listings erkaufen. Kritikerinnen und Kritiker sagen, hier werde Qualität vorgetäuscht, wo möglicherweise gar keine sei.

Vonseiten der großen Online-Plattformen: Indem sie Konkurrenz blockieren oder eigene Dienste prominenter platzieren. Die EU-Kommission hat Google wegen eines solchen Vorgehens im vergangenen Jahr eine Rekordstrafe auferlegt. Zwei weitere Verfahren sind noch anhängig: Auch hier geht es im Grunde darum, ob Google versucht, Konkurrenz zu blockieren (AdSense) oder eigene Dienste zu bevorzugen (App-Bündelung bei Android).

Vermehrt fordern insbesondere Stimmen aus Deutschland und Frankreich, solche Methoden von vornherein zu verbieten. Die Forscher halten das allerdings für keine gute Idee, und zwar aus zweierlei Gründen: Die Folgen einer solchen Regulierung sind auf den digitalen Märkten schwer abzuschätzen. Darüber hinaus verweisen die Wissenschaftler auf den aktuellen Forschungsstand der ökonomischen Theorie: „Bei erkaufter Prominenz in Suchergebnissen profitiert häufig auch der Konsument oder die Konsumentin“, so Dr. Daniel Schnurr.

Paid Prominence: Das beste Angebot landet an oberster Stelle

Die grundsätzliche Logik kann anhand eines Gedankenexperiments veranschaulicht werden: Es gibt eine Suchmaschine sowie Anbieterin A und Anbieter B, die sich sehr stark in der Qualität ihres Produkts unterscheiden. Das Produkt von Anbieterin A ist qualitativ hochwertig, jenes von B verbesserungswürdig. Die Nutzerinnen und Nutzer bevorzugen das qualitativ höherwertige Angebot, sind aber zu faul, um sich zu informieren. Sie klicken also tendenziell eher auf das oberste Suchergebnis (das ist nicht nur bloße Theorie, sondern deckt sich mit der Realität, wie die EU-Kommission in ihrer Einschätzung zu Google zeigt). Anbieterin A kann sich diesen Platz erkaufen. Sprich: In diesem Fall landet das qualitativ hohe Angebot genau dort, wo es auch landen soll, auf Platz Eins der Suchmaschine. Die Nutzerinnen und Nutzer sind in diesem Gedankenexperiment besser gestellt, profitieren somit von der Möglichkeit der Anbieter, sich Prominenz erkaufen zu können.

Das beste Angebot wird noch besser

Hier gehen die guten Nachrichten für Nutzerinnen und Nutzer sowie für Anbieterin A weiter: Denn letztere hat durch Paid Prominence einen Anreiz, die Qualität weiter hoch zu halten und in diese zu investieren. Sie wird im Zweifel immer besser. Schlechter schaut es für Anbieter B aus: Bei ihm sinkt der Anreiz, qualitativ besser zu werden. Diese Situation kann langfristig dazu führen, dass Anbieter B aus dem Markt verschwindet und dass kleinere Anbieterinnen und Anbieter kaum Chancen haben, in den Markt einzutreten. „Für Angebote mit geringerer Qualität wird es sehr schwer, sich am Markt zu behaupten“, sagt Daniel Schnurr. Das wiederum könnte die Vielfalt und Produktauswahl in solchen Märkten gefährden und wäre auf lange Sicht womöglich ein Fall für die Wettbewerbsbehörden.

Blockieren von Konkurrenz

Bei Praktiken wie dem Blockieren konkurrierender Dienste lässt sich aus der ökonomischen Literatur kein eindeutiges Ergebnis ableiten, schreiben die Forscher. Hier gibt es ebenfalls Fälle, in denen sich solche Methoden für Nutzerinnen und Nutzer lohnen. In Fällen, in denen Dritte ähnliche Inhalte in vergleichbarer Qualität anbieten wie die eigenen Dienste der Online-Plattform, besteht jedoch die Gefahr, dass der Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher verzerrt wird.

Daten sammeln über die großen Datensammler

Von Diskriminierungsverboten, die bereits im Vorfeld greifen würden und eben die eigentlich positive Situation für die Verbraucherinnen und Verbraucher verhindern würden, raten die Forscher deshalb ab. Stattdessen empfehlen sie, bereits bestehende Wettbewerbsregeln effizient anzuwenden und zusätzlich für mehr Transparenz zu sorgen.

Die Wissenschaftler schlagen in ihrer Analyse eine Art Pflicht zur Datenabgabe für die großen Datensammler vor: So könnten regelmäßig Daten von den großen Online-Plattformen verlangt werden, die allerdings erst dann ausgewertet würden, wenn ein Verdacht auf Marktmissbrauch bestünde.

Selbstregulierung statt Regulierung

Die Datenabgabe hätte zwei Vorteile: Sie würde die Verfahren deutlich beschleunigen. Zum anderen führe eine solche Pflicht zu einem gewissen Grad an „Selbstregulierung“, so die Forscher: Allein dadurch, dass die Tech-Giganten gewisse Daten vorhalten und liefern müssten, würden sie eigene Herangehensweisen stärker hinterfragen, um hohen Strafen vorzubeugen.

Zum Original-Report „Internet Platforms & Non-Discrimination

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